Fragen und Antworten zur Europawahl: Wer wählt das EU-Parlament?
Bald ist es so weit – in weniger als zwei Monaten wird in der Europäischen Union (EU) gewählt. Wissen Sie, worum es bei der Abstimmung geht? Ein Überblick.
In knapp 50 Tagen wird in der Europäischen Union (EU) gewählt. Hunderte Millionen EU-Bürger und -Bürgerinnen können dann ihre Stimmen abgeben und damit die EU-Politik für fünf Jahre entscheidend prägen. Aber worüber wird Anfang Juni eigentlich genau abgestimmt – und worüber nicht? Ein Überblick:
Wann findet die Europawahl statt?
Vom 6. bis 9. Juni können Stimmen abgegeben werden – je nach Land an einem anderen Tag. Den Auftakt machen die Niederländerinnen und Niederländer, die am Donnerstag, 6. Juni, an die Urne gehen können. Es folgen Irland, einen Tag darauf Lettland, Malta und die Slowakei. Im Rest der EU wird am Sonntag, 9. Juni, gewählt. Mit den unterschiedlichen Daten sollen verschiedene Wahltraditionen in den Ländern beibehalten werden können.
Wer wählt?
In den meisten Ländern können sich nur Volljährige an der Wahl beteiligen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So können nach Angaben des EU-Parlaments in Deutschland, Österreich, Belgien und Malta Bürger und Bürgerinnen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen. In Griechenland liegt das Wahlalter bei 17 Jahren. Insgesamt leben in der EU knapp 360 Millionen Wahlberechtigte.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden 720 Abgeordnete. Von der reinen Anzahl her sind das zwar weniger Politikerinnen und Politiker als bei der vergangenen Wahl, damals zogen 751 Volksvertreterinnen und -vertreter ins Parlament ein. Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU verloren aber auch zahlreiche Abgeordnete ihr Mandat. Im Vergleich zur derzeitigen Zahl der Abgeordneten werden 15 Sitze mehr vergeben.
Wie sind die Abgeordneten auf die Länder verteilt?
Deutschland ist das Land mit den meisten Wahlberechtigten und stellt als bevölkerungsreichstes Land in der EU auch die meisten Abgeordneten. Deutsche sind im Parlament aber dennoch unterrepräsentiert. Während ein deutscher Abgeordneter gemessen an der Gesamtbevölkerung im Schnitt grob 875'000 Menschen vertritt, sind es bei einem Abgeordneten aus Malta nur knapp 100'000. Gäbe es diese Ungleichheit nicht, müsste das Parlament entweder deutlich grösser werden oder die Bürgerinnen und Bürger der kleinsten EU-Länder würden lediglich von einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten vertreten.
Wie wird gewählt?
Das unterscheidet sich von EU-Land zu EU-Land, teils von Partei zu Partei. EU-weit einheitlich ist, dass die Anzahl der Abgeordneten einer Partei proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen sein muss. Länderübergreifende Listen gibt es nicht.
Welche Auswirkungen hat die Wahl?
Welche Mehrheiten im Parlament organisiert werden können, hat entscheidenden Einfluss auf neue EU-Gesetze. So musste bei vielen aktuellen Vorhaben wie etwa dem Verbrenner-Aus oder umstrittenen Naturschutz- und Klimagesetzen eine Mehrheit im Parlament zustimmen. Auch bei der Verteilung von Geld, wie der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament einen grossen Einfluss.
Die meisten Gesetze werden aber zusammen mit den EU-Staaten verhandelt und müssen auch im sogenannten Rat eine Mehrheit finden. Dort entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen nationalen Regierungen. Auf die Mehrheitsverhältnisse in dieser Institution hat die Europawahl keinen direkten Einfluss.
Die Besetzung der EU-Kommission nach der Wahl kann das Parlament hingegen beeinflussen. Die Behörde hat das alleinige Recht, konkrete EU-Rechtsakte vorzuschlagen, die dann von Parlament und den EU-Staaten ausgehandelt werden. Zwar ist es zunächst Aufgabe der Staats- und Regierungschefs, einen Vorschlag für die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten zu machen, das Parlament kann diesen aber ablehnen. In der Regel wird auch ein Kandidat aus den Reihen der grössten Fraktion im Parlament vorgeschlagen.
Der Rat und der designierte Präsident erarbeiten dann eine Liste der restlichen Kommissare, je einer aus jedem EU-Staat. Das Parlament muss auch der Ernennung der restlichen Kommissare zustimmen.
Welche nationalen Besonderheiten gibt es?
In Deutschland gibt es wie etwa auch in den Niederlanden keine Sperrklausel. Das heisst, sobald eine Partei rund einen Prozentpunkt bekommt, kann sie mit einem Sitz im Parlament rechnen. In den Niederlanden braucht es knapp 3,25 Prozent für einen Sitz. In Frankreich besteht eine Sperrklausel, dort muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinen, in Österreich sind es vier Prozent. Zudem besteht etwa in Belgien, Luxemburg oder Griechenland formell eine Wahlpflicht.