Urteil für Marine Le Pen: Kann sie 2027 doch kandidieren?
Das Pariser Berufungsgericht will bis Sommer 2026 über Marine Le Pens Einspruch gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder entscheiden.

Marine Le Pen hat Einspruch gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder erhoben. Ein Aufheben des Wahlverbots würde ihre Kandidatur 2027 ermöglichen, berichtet unter anderem die «Zeit».
Drei Berufungsanträge liegen dem Gericht vor, wie es am Dienstagabend mitteilte. Die Prüfung soll innerhalb einer Frist erfolgen, die eine Entscheidung bis Sommer 2026 ermöglicht.
Kritiker sehen im ursprünglichen Urteil einen Versuch, Le Pen aus dem Rennen um den Élysée-Palast zu drängen. Die RN-Chefin selbst sprach von einem «politisch motivierten» Akt, berichtet «Focus».
Le Pen: Sofortiges Wahlverbot als Hauptstreitpunkt
Am heftigsten umstritten ist das fünfjährige Antrittsverbot für Wahlen, das sofort wirksam wurde. Im Gegensatz dazu steht die Bewährungsstrafe: vier Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung ausgesetzt.

Le Pen betonte, sie lasse sich «nicht einfach so ausschalten», berichtet die «Welt». Sollte das Berufungsgericht zugunsten der Rechtspopulistin entscheiden, stünde einer Kandidatur 2027 nichts im Weg.
Zeitdruck und politische Dynamik
Ursprünglich fürchtete Le Pen, das Berufungsverfahren könnte sich bis nach der Wahl hinziehen. Die nun avisierte Frist entkräftet diese Sorge – vorausgesetzt, das Gericht hält den Zeitplan ein.
Die RN-Parteiführung hatte das Urteil als «Atombombe gegen die Demokratie» bezeichnet. Sie kündigte weitere rechtliche Schritte an, darunter eine Beschwerde beim Verfassungsrat.