Beschwerde gegen Anti-Terror-Gesetz kommt vors Bundesgericht
Das Bundesgericht soll sich nun mit einer Beschwerde dreier Genfer Anwälte gegen das Anti-Terror-Gesetz befassen. Das Abstimmungsbüchlein sei nicht objektiv.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwälte hatten beim Genfer Staatsrat Beschwerde gegen das Anti-Terror-Gesetz eingelegt.
- Die Genfer Exekutive erklärte sich jedoch für nicht zuständig.
- Nun wurde die Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Drei Genfer Anwälte haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen die eidgenössische Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz am 13. Juni eingereicht. Das Abstimmungsbüchlein sei nicht objektiv und ermögliche den Stimmberechtigten nicht, sich eine klare Meinung zu bilden, kritisieren die Beschwerdeführer. Unter ihnen sind der Nationalrat Christian Dandrès (SP) und der alt Nationalrat Nils de Dardel (SP).
Sie hatten zunächst beim Genfer Staatsrat Beschwerde eingelegt, wie es die Rechtsprechung verlangt. Die drei Anwälte gaben am Donnerstag bekannt, dass die Genfer Exekutive sich für nicht zuständig erklärt habe. Nun soll sich das Bundesgericht damit befassen.
Die Beschwerdeführer monieren, dass die präsentierten Fakten irreführend seien und wichtige gesetzliche Konsequenzen unter den Tisch gekehrt würden. Insbesondere die Behauptung des Bundesrats im Abstimmungsbüchlein, die Polizei habe keine präventiven Möglichkeiten gegen geplante Terrorakte, stimme nicht.
Vorbereitungshandlungen für eine Straftat seien schon seit langem strafbar. Auch falsch sei die Aussage, das Gesetz über Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT, Anti-Terror-Gesetz) respektiere die fundamentalen Menschenrechte.
Anti-Terror-Gesetz: Beschwerden in mehreren Kantonen
Im Weiteren unterschlage der Bundesrat in den Erläuterungen, dass die Vereinigte Bundesversammlung nicht mehr mitreden könne. Dies beim Abschluss von Polizeiabkommen mit fremden Staaten. Besonders erwähnenswert sei hierbei China. Und der Entzug des Mitspracherechts beziehe sich nicht nur auf das Gebiet des Terrorismus.
Abstimmungsbeschwerden gegen das Anti-Terror-Gesetz wurden bereits in den Kantonen Tessin, Zürich, Luzern, Obwalden, Bern und Thurgau eingereicht. Die Beschwerden verlangen den Verzicht auf die Abstimmung und den Rückzug der Vorlage.