Bundesgericht

Gegner von Windpark Mollendruz ziehen vor Bundesgericht

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Lausanne,

Über den geplanten Windpark beim Mollendruz-Pass im Kanton Waadt wird das Bundesgericht befinden müssen. Die Gegner des Projekts sind an das höchste Gericht gelangt, nachdem das Kantonsgericht im Juni ihre Einsprachen abgelehnt hatte.

Die Gegner des geplanten Windparks beim Mollendruz-Pass im Kanton Waadt sind ans Bundesgericht gelangt. (Symbolbild)
Die Gegner des geplanten Windparks beim Mollendruz-Pass im Kanton Waadt sind ans Bundesgericht gelangt. (Symbolbild) - sda - Keystone/DPA/A3542/_KARL-JOSEF HILDENBRAND

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Ansicht der Gegner steht die erwartete Stromproduktion in keinem Verhältnis zum Schaden an der Landschaft.

Die Region sei besonders wertvoll und schützenswert.

Dieses Projekt sei höchst schädlich für die Artenvielfalt und die Landschaft der Schweiz, schrieben BirdLife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Helvetia Nostra und Pro Natura, unterstützt von Paysage Libre Vaud und SOS Jura , in einem gemeinsamen Communiqué vom Freitag.

Der vom Kanton bereits genehmigte Windpark mit 12 Windrädern an über 200 Metern hohen Masten wird von den Gemeinden Juriens, La Praz und Mont-la-Ville geplant, zusammen mit der Stadt Yverdon. Die Windturbinen auf dem Juragrat zwischen dem Col du Mollendruz und Chalet Dernier sollen Strom für rund 18'000 Haushalte liefern.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte am 9. Juni die Einsprachen der Gegner abgewiesen. Diese hatten bis zum 9. Juli Zeit, sich den Gang ans Bundesgericht zu überlegen.

Sie wollen nun vor dem höchsten Gericht unter anderem geltend machen, von allen in der Schweiz geplanten Windparks sei jener von Mollendruz zweifelsohne jener, der die Landschaft und die Tierwelt am stärksten belasten würde.

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