Freispruch

Kein Motiv vorhanden: Platinis Anwalt verlangt Freispruch

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Bellinzona,

Der Verteidiger von Michel Platini fordert einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Prozess diene nur dazu, ihn als Fifa-Präsidenten zu verhindern.

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Ex-UEFA-Präsident Michel Platini vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anwalt von Michel Platini hat einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.
  • Der Fifa-Prozess diene nur dazu, Platini als Fifa-Präsidenten zu verhindern.

Vor dem Bundesstrafgericht hat der Anwalt von Michel Platini seine These erläutert, dass dieser Prozess einzig dazu diente, seinen Mandanten als Fifa-Präsidenten zu verhindern. Der Verteidiger des Ex-Uefa-Präsidenten hat in seinem Plädoyer einen Freispruch beantragt.

Es gebe kein Motiv für die angebliche Straftat des Betrugs, aber es gebe eines für das vorliegende Strafverfahren. Dies sagte Dominic Nellen, Verteidiger zu Beginn seines Plädoyer am Montag. Der Anwalt versuchte aufzuzeigen, dass bereits der Anfangsverdacht, der das Verfahren auslöste, konstruiert gewesen sei.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat eine immense Menge an Unterlagen gesichtet. Es sei deshalb seltsam, dass sie ausgerechnet auf die 2-Millionen-Zahlung aufmerksam geworden sein solle.

Auffällig sei hingegen, dass das Verfahren kurz nach einem der nicht protokollierten Treffen im Juli 2015 zwischen der BA und einem Vertrauten Gianni Infantinos eröffnet worden sei. Und zunächst nur gegen den mitangeklagten früheren Fifa-Präsidenten Joseph Blatter.

«Öffentlich beschuldigten Auskunftsperson» geschaffen

Obwohl Platini vorerst nicht beschuldigt worden sei, habe die BA seinen Namen immer wieder genannt, sagte Nellen. Damit habe die Staatsanwaltschaft einen neuen strafprozessualen Status der «öffentlich beschuldigten Auskunftsperson» geschaffen.

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage der 2-Milionen-Zahlung deckten sich die Ausführungen von Nellen weitgehend mit jenen von Blatters Anwalt. So seien Blatter und Platini 1998 überein gekommen, dass der frühere Weltfussballer als Berater Blatters tätig werden solle. Platini verlangte eine Million Franken pro Jahr. Im erst Ende August 1999 aufgesetzten schriftlichen Vertrag wurden 300'000 Franken pro Jahr festgehalten.

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Joseph Blatter (l) und Michel Platini mussten in der Schweiz wegen Betrugs vor Gericht. - dpa

Grund dafür sei die damalige prekäre Finanzlage der Fifa gewesen. Der schriftliche Vertrag habe aber nichts daran geändert, dass Platini sein Millionen-Honorar erhalten sollte – einfach später. 2010 rief Platini dem früheren Fifa-Finanzchef Markus Kattner sein ausstehendes Salär für die Beratertätigkeit von 1998 bis 2002 in Erinnerung.

Auslöser dafür waren die hohen Abgangsentschädigungen, die damals an zwei gekündigte Fifa-Leute bezahlt wurden, sagte Nellen. Platini stellte eine Rechnung an die Fifa. Diese durchlief nach der Unterschrift von Blatter den üblichen Prozess innerhalb der Fifa. Mehrere Leute waren in den Ablauf involviert.

Keine Anhaltspunkte vorhanden

Anhaltspunkte für einen Betrug und Urkundenfälschung seien nicht vorhanden, argumentierte der Anwalt. Platini verzichtet gemäss Plädoyer auf eine Genugtuung. «Seine Genugtuung wird der Freispruch sein.»

Der Verteidiger von Blatter verlangte Ende vergangener Woche ebenfalls einen Freispruch. Etwas anderes komme gar nicht in Frage, sagte der Zürcher Anwalt Lorenz Erni. Auch er begründete die Rechtmässigkeit der Zahlung mit dem mündlichen Vertrag zwischen seinem Mandanten und Platini.

bundesstrafgericht
Der Fall wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt. (Archivbild) - Keystone

Die BA beschuldigt die beiden Angeklagten des Betrugs und der Urkundenfälschung. Ihrer Ansicht nach bestand für die Millionen-Zahlung keine rechtliche Grundlage, so dass die Fifa geschädigt wurde.

Die BA fordert bedingte Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und acht Monaten. Platini soll zudem für den erhaltenen Betrag und die darauf bezahlten Sozialleistungen eine Ersatzforderung von rund 2,2 Millionen Franken leisten.

Die Urteilsverkündung ist auf den 8. Juli angesetzt.

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