Stromgesetz: Wird Biodiversität in Graubünden aufs Spiel gesetzt?
Mit dem Stromgesetz könnte der Kanton Graubünden seine Stromproduktion weiter erhöhen. Noch mehr Wasserkraft schadet jedoch der Biodiversität, sagen Kritiker.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 9. Juni stimmt das Stimmvolk über das Stromgesetz ab.
- Es soll die Schweiz unabhängiger machen von ausländischer Energie.
- Eine noch höhere Stromproduktion wäre in Graubünden durch das neue Gesetz möglich.
- Kritiker befürchten dann jedoch eine enorme Beeinträchtigung der Biodiversität.
Graubünden produziert jetzt schon bei weitem mehr Strom, als es für die eigenen Haushalte benötigt. Mithilfe des neuen Stromgesetzes, über welches die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni abstimmt, könnte sich die Produktivität des Kantons noch weiter steigern, wie die «Südostschweiz» schreibt.
Nicht jeder jedoch sieht dies positiv, vor allem mit Blick auf die Wasserkraft. So sagt etwa Kaspar Schuler, Leiter der internationalen Alpenschutzkommission Cipra, gegenüber der Zeitung: «Das Stromgesetz ermöglicht eine Wasserkraftnutzung, die jeder Vernunft widerspricht.»
Kritik an geplanter Ausdehnung der Wasserkraft
Laut Schuler will die Kantonsregierung möglichst alle Bäche und selbst jeden noch ungezähmten Talfluss für Wasserkraft nutzen. Auch wenn dies nur zu minimaler zusätzlicher Stromerzeugung führen würde.
Vonseiten der Grünen gab es vergangenes Jahr ebenso schon Kritik am sogenannten «Richtplan Energie». Man solle lieber auf Photovoltaik setzen, die deutlich umwelt- und landschaftsfreundlicher sei, hiess es damals.
Kritiker beanstanden am meisten eine mögliche Beeinträchtigung der Biodiversität, sollten aktuelle Pläne umgesetzt werden.
WWF schlägt Alarm – Gewerbeverband beschwichtigt
Für den WWF ist laut «Südostschweiz» die Biodiversität schon jetzt in Tal- und Gunstlagen in grosser Gefahr. Besonders Flüsse, Bäche, Seen, Auen, Moore und Kleingewässer seien in einem kritischen Zustand.
Beim Bündner Gewerbeverband sieht man es weniger dramatisch. Das Stromgesetz berücksichtige den Landschafts- und Umweltschutz, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Man sei am 9. Juni klar für die Vorlage.