Andri Silberschmidt (FDP): BVG-Reform – ein Schritt in die Zukunft
Der FDP-Vizepräsident und Nationalrat Andri Silberschmidt schreibt im Gastbeitrag über die BVG-Reform. Was sieht die Reform vor? Und wer profitiert von ihr?
Das Wichtigste in Kürze
- FDP-Vizepräsident und Nationalrat Andri Silberschmidt äussert sich zur BVG-Reform.
- Laut ihm profitieren insbesondere Menschen, welche in Teilzeit-Pensen arbeiten.
- Auch werde die Attraktivität von älteren Arbeitnehmenden gesteigert.
Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Reform der beruflichen Vorsorge ab. Was sieht die Reform vor? Wer profitiert von ihr? Und weshalb ist sie notwendig?
Wer heute Teilzeit oder für mehrere Arbeitgeber arbeitet, erhält im Alter eine tiefere Rente aus der beruflichen Vorsorge. Grund dafür ist der fixe Koordinationsabzug. Dieser berücksichtigt Teilzeit-Pensen oder mehrere Arbeitgeber nur schlecht. Dies trifft besonders Frauen, da sie häufiger Teilzeit arbeiten.
Da immer mehr Menschen in einem Teilzeit-Pensum arbeiten, hat das heutige System ausgedient. Deshalb soll der Koordinationsabzug künftig variabel sein und 20 Prozent des Lohns betragen. Dadurch steigt der versicherte Lohn insbesondere bei Personen, die in Teilzeit-Pensen arbeiten. Dies führt zu mehr Kapital und zu einer höheren Rente im Pensionsalter.
Steigerung der Attraktivität älterer Arbeitnehmer
Heute steigt der Betrag, der jährlich dem Altersguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben wird, mit zunehmendem Alter an. Das macht ältere Arbeitnehmer für Arbeitgeber teuer und senkt ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Reform der beruflichen Vorsorge will dies ändern.
Neu soll es nur noch zwei Stufen an Altersgutschriften geben: Bis 45 Jahren sind die Beiträge 9 Prozent, danach betragen sie 14 Prozent. Das heisst: Jüngere müssten etwas mehr Beiträge und Ältere etwas weniger Beiträge leisten. Damit stärken wir die Attraktivität der älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt.
Senkung des Mindestumwandlungssatzes
Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von heute 6,8 Prozent auf neu 6 Prozent reduziert die versteckte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern. Weil wir immer länger leben, steigen auch die Rentenversprechen, die uns der im Gesetz festgeschriebene Mindestumwandlungssatz garantiert.
Oftmals wird heute deshalb mehr Rente bezogen, als Kapital angespart wurde. Das ist systemfremd und führt zu einer versteckten Umverteilung: Durch eine tiefere Verzinsung ihres Kapitals bezahlen die Erwerbstätigen die zu hohen Rentenversprechen. Mit der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent wird diese versteckte Umverteilung reduziert.
Nicht betroffen sind alle Personen, die bereits eine Rente beziehen (Besitzstandswahrung) sowie alle Personen, die überobligatorisches Kapital angespart haben, also rund 85 Prozent aller Versicherten.
Rentenzuschläge als Kompensation
Für jene, die aufgrund ihres Alters nicht mehr genügend Zeit haben, die Auswirkungen der Reform durch höhere Sparquoten auszugleichen, haben wir im Parlament Rentenzuschläge beschlossen.
Diese sollen sicherstellen, dass niemand aufgrund der Reform eine niedrigere Rente erhält. Insbesondere Personen über 50 Jahre profitieren von diesen Zuschlägen, die bis zu 200 Franken pro Monat betragen können.
Ein klares Ja für die Zukunft
Die berufliche Vorsorge ist eine zentrale Säule unseres Rentensystems. Sie stellt sicher, dass wir im Alter finanziell abgesichert sind. Doch um diese Absicherung auch für zukünftige Generationen zu gewährleisten, müssen wir das System an die heutigen Realitäten anpassen.
Die Reform, über die wir am 22. September abstimmen, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie beseitigt Ungerechtigkeiten, stärkt die Position älterer Arbeitnehmer und sorgt für mehr Stabilität im gesamten System.
Zur Person: Andri Silberschmidt (30) ist FDP-Vizepräsident und Nationalrat. Er arbeitet als Unternehmer und wohnt in Affoltern am Albis.