Glarus will Burka-Verbot mit Ordnungsbussen durchsetzen
Die Glarner Regierung will das mit der Burka-Initiative beschlossene Verhüllungsverbot mit einfachen Ordnungsbussen durchsetzen. Damit kommt sie zu einem anderen Schluss als das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Der Bund schlägt vor, das Verhüllungsverbot mit einem neuen Tatbestand im Schweizerischen Strafgesetzbuch umzusetzen. Die Glarner Regierung stimmt dem im Wesentlichen zu, wie sie am Dienstag im Zuge einer Vernehmlassungsantwort mitteilte.
Nicht nachvollziehbar ist es für den Regierungsrat aber, dass gemäss EJPD bei Verstössen das Ordnungsbussenverfahren nicht möglich sein soll. Das Justiz- und Polizeidepartement sehe in jedem Fall ein ordentliches Strafverfahren vor, moniert die Exekutive.
Verstösse gegen das Verhüllungsverbot können nach ihrer Meinung aber «in der Regel an Ort und Stelle sofort mit Busse geahndet werden». Das Ordnungsbussenverfahren eigne sich daher gut zur Sanktionierung.
Ordnungsbussen sind Bussen für Bagatelldelikte und werden etwa für kleinere Verkehrsvergehen gesprochen. Sie können von Polizisten und einigen anderen Beamten ausgestellt werden.
Wenn das Verhüllungsverbot im ordentlichen Verfahren verfolgt werden müsse, verursache das deutlich mehr Aufwand, warnen die Glarner. Seien im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Ordnungsbusse nicht gegeben, komme das ordentliche Strafverfahren ohnehin zur Anwendung. Das gelte auch, wenn die Ordnungsbusse von der betroffenen Person abgelehnt werde.
Für die gesetzliche Regelung des Verhüllungsverbots sind eigentlich die Kantone zuständig und nicht der Bund. Sicherheit ist eine Kantonsaufgabe. Weil die Kantone jedoch eine nationale Lösung zur Umsetzung der Volksinitiative wünschten, übernahm das zum EJPD gehörende Bundesamt für Justiz (BJ) die Aufgabe, eine Vorlage auszuarbeiten.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot (Burka-Initiative)» war am 7. März 2021 mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden.