Initiative gegen Massentierhaltung: Berset erklärt Bundesrats-Nein
Alain Berset lanciert den Kampf gegen die «Initiative gegen Massentierhaltung». Auch bei dieser Vorlage vertritt der Bundesrat die Gegenposition zu seiner SP.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 25. September stimmt die Schweiz über die «Initiative gegen Massentierhaltung» ab.
- Heute lanciert Alain Berset den Abstimmungskampf gegen das Volksbegehren.
- Damit steht der Bundesrat erneut seiner eigenen Partei gegenüber.
Am 25. September wird die Schweiz über vier Vorlagen abstimmen. Eine davon will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dafür sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen.
Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen. Sie lässt Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren zu. Lanciert wurde das Anliegen von Tier- und Umweltschutzorganisationen.
Unterstützt wird die Initiative auch von der Grünen und der SP. Wie bei der Abstimmung zur «AHV 21» steht Bundesrat Alain Berset auch bei der Massentierhaltung seiner eigenen Partei gegenüber. Der Vorsitzende des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eröffnet heute Dienstag den Abstimmungskampf.
«Schweiz hat bereits eines der strengsten Tierschutzgesetze»
«Die Schweiz hat im weltweiten Vergleich eines der strengsten Tierschutzgesetze», argumentiert Alain Berset. «Würde und Wohlergehen von Tieren sind per Gesetz schon geschützt. Und das unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden.»
Auch für die Konsumentinnen und Konsumenten hätte die Initiative Folgen, macht der Bundesrat geltend. Lebensmittel mit tierischen Produkten nur noch nach Bio-Standard bedeuteten höhere Preise und weniger Auswahl. «Dies würde besonders die Menschen mit geringem Einkommen treffen», so Berset.
Massentierhaltung: Gegenvorschlag des Bundesrats wurde abgelehnt
Der Bundesrat kritisiert auch, dass eine private Vorschrift den Weg in die Verfassung finden soll. Ausserdem sei der Zeitrahmen problematisch: «Schauen sie mal auf die Fortschritte bezüglich Tierschutz während den letzten 25 Jahren.» Er finde es nicht gut, wenn für diesen Zeitraum bereits heute die Standards per Verfassung festgenagelt würden.
Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren ab, legte allerdings einen Gegenvorschlag vor. Die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren sollten in der Verfassung verankert werden. Er verzichtete allerdings darauf, die privaten Biostandards ebenfalls zu übernehmen. Der Entwurf wurde jedoch vom Parlament verworfen.