Ständerat tritt auf totalrevidiertes Zollgesetz ein
Der Ständerat hat die Beratung des revidierten Zollgesetzes aufgenommen, ohne inhaltliche Entscheidungen zu treffen.
Der Ständerat hat am Donnerstag die Beratung des totalrevidierten Zollgesetzes aufgenommen und ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten. Inhaltliche Entscheide fällte er wegen Zeitmangels noch keine.
Eine grundlegende Überarbeitung der rechtlichen Regeln zum Zollwesen sei nötig, sagte Thierry Burkart (FDP/AG) namens der vorberatenden Kommission. Als Gründe nannte er unter anderem den Wunsch nach Vereinfachungen bei der Verzollung von Waren, und dass es einen rechtlichen Rahmen brauche für die Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache.
Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte in der Eintretensdebatte daran, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mit dem Gesetz Kompetenzen erhalte, die bisher der Polizei und damit den Kantonen vorbehalten seien. Das sei problematisch. Als Beispiel nannte er die Abnahme von DNA-Proben. Der Genfer Ständerat wehrte sich aber nicht gegen das Eintreten auf die Vorlage.
Mammutvorlage Zollgesetzrevision
Bei der Zollgesetzrevision handelt es sich um eine eigentliche Mammutvorlage: Die Fahne, auf der die Anträge der Ständeratskommission aufgeführt sind, umfasst mehr als 500 Seiten. Die Debatte über die Vorlage werde voraussichtlich am kommenden Dienstag fortgesetzt, sagte Ratspräsident Andrea Caroni (FDP/AR).
Bei der weiteren Behandlung des Geschäfts dürften insbesondere kontroverse Entscheide zu reden geben, die der Nationalrat bei der Beratung des Geschäfts im März fällte. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) beantragt, auf die Beschlüsse zurückzukommen und den Entwurf des Bundesrats vorzuziehen.
Nichts wissen will die vorberatende Kommission unter anderem davon, dass Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, künftig als Einfuhrabgaben gelten sollen. So wünscht es die grosse Kammer.
Neudefinition der Gelder
Die Neudefinition würde bedeuten, dass jene Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Vielmehr wären sie unter gewissen Umständen rückerstattungsfähig – nämlich dann, wenn Produkte nach der Weiterverarbeitung wieder exportiert werden.
Einstimmig stellt sich die WAK-S zudem gegen eine Lockerung der Zollanmeldepflicht. Der Nationalrat möchte, dass nicht abgabepflichtige Waren bei der Einfuhr auch nicht mehr angemeldet werden müssen.
Die WAK-S stellt sich auf den Standpunkt, die Risiken der Neuregelung seien zu hoch und der angestrebte Abbau bürokratischer Hürden werde auf diesem Wege nicht erreicht. Schon im Nationalrat waren Stimmen laut geworden, so werde Schmuggel zum Kinderspiel und es drohe ein massiver Einbruch der Zolleinnahmen.