Rechtsschutz: Wie verbindlich sind Rabatt-Angebote?
Gerade Online-Shops locken gerne mit sagenhaften Rabatt-Angeboten. Doch wie verbindlich sind solche Traum-Angebote? Wir klären auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Gibt es spezielle Vorschriften für Rabatte?
- Wie verbindlich sind solche Angebote?
- Wie kann ich vorgehen, wenn mir ein Rabatt nicht gewährt wird?
Möchte man etwas kaufen, informiert man sich oft vorab über das günstigste Angebot, meist online. Immer wieder stolpert man über traumhafte Rabatte und denkt: Zu schön, um wahr zu sein!
Doch sind Rabatt-Angebote eigentlich gesetzlich geregelt? Oder sind Online-Shops frei in der Angebot-Gestaltung?
Vergleichspreis ist zwingend
Rabatte müssen immer vergleichend sein. Entweder wird der rabattierte Preis im Vergleich zu einem älteren Preis gezeigt, im Vergleich zu einem bald einzuführenden Preis oder im Vergleich zum Preis der Konkurrenz.
Wenn also kein Vergleichspreis angegeben wird, darf nicht mit einem Rabatt geworben werden.
Sind Preisangaben verbindlich?
Grundsätzlich sind Waren mit Preisangaben Offerten und sind damit verbindlich. Das heisst: Wenn man ein solches Angebot annimmt, kommt ein Kaufvertrag zustande.
Dies gilt aber nicht für Angebote, Inserate oder Prospekte, da hier eine unbestimmte Anzahl an Kaufinteressenten durch Annahme der Offerten zu Problemen für das verkaufende Unternehmen führen könnte.
Das Gleiche gilt auch für Online-Angebote. Online-Angebote sind daher unverbindlich und bedeuten nicht, dass durch Annahme – respektive Bestellung – ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt. Erst wenn der Online-Shop die Bestellung bestätigt, ist ein Vertrag zustande gekommen und wird verbindlich.
Dann gilt der rabattierte Preis
Bestätigt der Online-Shop die Bestellung nicht oder wird sie abgelehnt, kann man nicht darauf beharren, den Rabatt zu erhalten.
Ist hingegen der rabattierte Preis im Bestellprozess bestätigt worden, ist auch der Kaufvertrag mit dem rabattierten Preis verbindlich und man kann die Ware fordern, wenn man den entsprechenden Preis bezahlt.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.