Rechtsschutz: Darf mein Chef die Probezeit nachträglich verlängern?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Ihr Chef will die Probezeit nachträglich verlängern? Hier erfahren Sie, ob und inwiefern das überhaupt möglich ist.

Bewerbungsgespräch
Die Probezeit hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern sich besser kennenzulernen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachträgliche Verlängerung der Probezeit ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ist eine Verlängerung unzulässig.
  • Maximal sind drei Monate Probezeit erlaubt.

Die Probezeit soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit langfristig passt.

Doch was tun, wenn der Chef plötzlich mehr Zeit will und die Probezeit nachträglich verlängern möchte? Das klingt im ersten Moment beunruhigend – doch es gibt klare Regeln. Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf.

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Nur wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen, kann die Probezeit verlängert werden. - Depositphotos

Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit ist eine Verlängerung in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Ihr Chef kann nicht einfach beschliessen, die Probezeit nachträglich zu verlängern.

Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn Sie ausdrücklich zustimmen – und das sollte immer schriftlich erfolgen. Wichtig: Selbst wenn Sie der Verlängerung zustimmen, darf die Probezeit insgesamt nicht länger als drei Monate dauern.

Haben Sie schon mal während der Probezeit gekündigt?

Ihre Rechte in der Probezeit

Sollte Ihr Chef also nachträglich eine Verlängerung der Probezeit wünschen, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Ohne Ihre Zustimmung bleibt die Probezeit automatisch beendet.

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Alina Murano von Emilia Rechtsschutz erklärt, unter welchen Umständen die Probezeit nachträglich verlängert werden darf. - zVG

Es ist wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren, um auf solche Situationen vorbereitet zu sein. Ein solcher Wunsch des Chefs könnte auch darauf hindeuten, dass er sich über Ihre Leistung nicht sicher ist – ein klares Gespräch kann hier Klarheit schaffen.

Fazit: Sagen Sie nicht einfach Ja

Wenn Ihr Chef nachträglich eine Verlängerung der Probezeit verlangt, prüfen Sie Ihre Optionen genau. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung geht das nicht. Nutzen Sie das Gespräch, um mögliche Bedenken auszuräumen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #4636 (nicht angemeldet)

"Ohne Ihre Zustimmung bleibt die Probezeit automatisch beendet." Hääh?

User #3061 (nicht angemeldet)

Binek von der Liberty Stiftung ist einer, der massenhaft Leute während der Probezeit raus schmeisst.

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