Rechtsschutz: Dürfen Toiletten am Arbeitsplatz fehlen?
Toilettengänge während der Arbeit sind normal. Doch was ist, wenn es keine gibt? Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz erklärt, ob das rechtens ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Toiletten im Büro zur Verfügung zu stellen.
- Sie dürfen ihren Mitarbeitenden also nicht ausschliesslich öffentliche WCs bereitstellen.
- Halten Sie diese Vorschriften nicht ein, können Sanktionen und Bussgelder drohen.
Ein Nau.ch-Leser stellte uns die Frage, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Toiletten am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Er berichtet, dass es in seinem Betrieb keine sanitären Anlagen gibt und er stattdessen auf öffentliche, oftmals unhygienische Toiletten aufsuchen muss.
Doch ist das rechtlich zulässig? Wir haben bei unserer Rechtsexpertin von Emilia Rechtsschutz nachgefragt.
Gemäss dem Schweizer Arbeitsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, für angemessene und hygienische Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Toiletten für die Mitarbeitenden. Fehlen diese, handelt es sich um eine klare Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.
Hygiene am Arbeitsplatz ist Vorschrift
Die Gesetzgebung schreibt vor, dass für die Arbeitnehmer genügend Sanitärinstallationen bereitgestellt werden müssen, um die Grundbedürfnisse während der Arbeitszeit zu decken. Die Nutzung öffentlicher Toiletten, insbesondere wenn diese in einem schlechten Zustand sind, erfüllt diese Anforderung nicht.
Neben der Bereitstellung von Toiletten spielt auch die allgemeine Hygiene am Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle. Das Schweizer Arbeitsgesetz und die Verordnung zum Arbeitsgesetz legen klare Standards fest.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Dies umfasst nicht nur saubere Toiletten, sondern auch regelmässige Reinigung und Wartung der gesamten sanitären Anlagen.
Verstösse haben Sanktionen und Bussgelder zur Folge
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zudem, für genügend Belüftung, Beleuchtung und Platz zu sorgen, um eine gesunde Arbeitsumgebung sicherzustellen. Insbesondere in Branchen wie der Gastronomie oder im Gesundheitswesen, wo Hygiene von entscheidender Bedeutung ist, werden strenge Vorschriften und Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt.
Verstösse gegen diese Vorschriften können für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben, darunter Sanktionen und Bussgelder. Arbeitnehmer haben in solchen Fällen das Recht, sich an Arbeitsinspektorate oder das kantonale Gesundheitsamt zu wenden, um Missstände zu melden.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.