Rechtsschutz und Rückgaberecht nach Black Friday – was gilt jetzt?
Am Black Friday zu viel online gekauft oder defekte Ware erhalten? In diesem Artikel klären wir auf, wann Sie Artikel zurückgeben können.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gibt es kein allgemeines, gesetzliches Widerrufsrecht.
- Die meisten Shop-Anbieter bieten aber eine Rückgabe innert 30 Tagen an.
- Ist die Ware defekt, kann sie in den meisten Fällen umgetauscht oder zurückgegeben werden.
Wer kennt es nicht: Bei der Vielzahl an rabattierten Angeboten am Black Friday schlägt man sofort zu, ohne gross nachzudenken!
Später fragt man sich: Brauche ich wirklich eine Waage mit WLAN? Oder man kommt zur Ansicht, dass man die Waage wirklich braucht, diese aber defekt ist. Doch wie kann ich den Artikel nun wieder umtauschen?
Ich möchte das Produkt nicht mehr
Wenn das Gekaufte keinen Mangel aufweist, gibt es gesetzlich keinen Anspruch, dieses zurückzugeben und das Geld zurückzuerhalten. Auch das aus dem EU-Raum bekannte 14-tägige Widerrufsrecht gilt in der Schweiz bei Online-Käufen nicht. Ein solches existiert nur bei speziellen Geschäften wie sogenannten Haustürgeschäften, Kreditvergabe, wie beispielsweise beim Leasing, oder neu beim Abschluss einer Versicherung.
Oftmals ist in den AGB von Online-Shops jedoch eine 30-tägige Rückgabefrist enthalten. Zu beachten ist, dass ein solches Rückgaberecht nicht immer auch heisst, dass die Kosten der Rücksendung auch übernommen werden. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über Möglichkeiten und Kosten einer Rückgabe.
Das Produkt hat einen Mangel: Fall für Rechtsschutz oder AGB?
Gesetzlich ist es so: Ist das Produkt nicht in dem Zustand, in dem es sein sollte, dann liegt ein Mangel vor. Es liegt ebenfalls ein Mangel vor, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, die dann nicht vorhanden war. Hat das Produkt einen Mangel, kann es umgetauscht werden. Ausser, ein solcher Umtausch wurde vertraglich ausgeschlossen. Hinweise dazu finden Sie jeweils in den AGB.
Nebst den Regeln im Gesetz bieten viele Anbieter der Kundschaft eine weitergehende Garantie an. Also eine grosszügigere Regelung, was die Rückgabe einer defekten Ware betrifft. Eine solche ist oftmals in den AGB festgehalten und bietet der Kundschaft so einen Rechtsanspruch.
Wichtig in allen Fällen: Prüfen Sie die erhaltene Ware umgehend und melden Sie allfällige Mängel sofort.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.