Rechtsschutz: Verstopfter Abfluss – Wer bezahlt die Rechnung?
Der Abfluss ist verstopft! Muss der Mieter oder Vermieter für die Reparatur aufkommen? Wir erklären Ihnen, wie es hier um den Rechtsschutz steht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ist der Abfluss verstopft, sollte diese baldmöglichst behoben werden.
- Wer trägt hier die Kosten – der Mieter oder Vermieter?
- Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir erklären.
Ein verstopfter Abfluss in der Küche – verursacht durch Fettablagerungen – hat dazu geführt, dass der Vermieter eine Firma beauftragt und die Rechnung an die Mieter weitergeleitet hat. Doch stellt sich die Frage: Müssen Mieter in einem solchen Fall wirklich zahlen oder ist das Sache des Vermieters?
Rechtslage: Kleiner Unterhalt oder baulicher Mangel?
In der Schweiz unterscheidet man bei solchen Fällen zwischen dem sogenannten kleinen Unterhalt und grösseren, vom Vermieter zu tragenden Reparaturen. Gemäss Obligationenrecht sind Mieter für kleine Unterhaltsarbeiten verantwortlich. Dazu gehört auch die Verhinderung von Verstopfungen durch regelmässiges Reinigen und den sorgfältigen Umgang mit Abflüssen.
Fettablagerungen, die durch die alltägliche Nutzung entstehen, werden in der Regel als Problem des Mieters angesehen, da sie durch Sorgfalt vermieden werden können. Muss der Vermieter jedoch eine Firma beauftragen, weil es sich um schwerwiegendere Probleme handelt – etwa bauliche Mängel oder altersschwache Rohre – trägt er die Kosten.
Was tun, wenn eine Rechnung kommt?
Falls Mieter die Rechnung erhalten, sollten sie zuerst beim Vermieter nachfragen, warum die Kosten weitergeleitet wurden. Es ist sinnvoll, einen schriftlichen Bericht der beauftragten Firma anzufordern, um die Ursache der Verstopfung zu klären. Falls klar ist, dass es sich um ein Problem handelt, das nicht durch die Mieter verursacht wurde, können sie sich gegen die Kostenübernahme wehren.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.