Rechtsschutz: Wer ist mitversichert?
Rechtsschutz gilt entweder für eine Einzelperson oder die ganze Familie. Da die Tarife unterschiedlich ausfallen, lohnt es sich, genau hinzusehen.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Regel sind alle in einem Haushalt lebenden Personen versichert.
- Kinder sind häufig bis zum 27. Lebensjahr mitversichert.
Ein eskalierter Streit mit dem Nachbarn, ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall oder Ärger am Arbeitsplatz: Rechtsschutz wird häufiger gebraucht als viele Menschen annehmen. Wie gut, wenn dann die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Auch minderjährige Kinder können mit dem Gesetz in Konflikt kommen. In den letzten Jahren häuften sich zum Beispiel von unbeabsichtigten Onlinekäufen oder überhöhen Mobilfunkrechnungen. Auch dann springt die Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter in der Regel ein.
Familie oder Einzelperson: Unterschiede
Bei der Suche nach dem idealen Rechtsschutz lohnt es sich, genau hinzusehen: Manche Policen umfassen die ganze Familie, andere lediglich eine Einzelperson. Diese Aufteilung ist sinnvoll, denn ein alleinstehender Erwachsener hat andere Bedürfnisse als eine Familie.
Vor Vertragsabschluss sollte darum unbedingt geklärt werden, für wen der Rechtsschutz gilt. Familientarife sind in der Regel etwas teurer, doch dafür schützen sie sämtliche Familienmitglieder.

Die Rechtsschutzversicherung für Familien bietet oft die gleichen Leistungen wie für Einzelpersonen. Versicherte erhalten juristische Beratung und alle Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen werden übernommen.
Die Inhalte und Deckung einer Rechtsschutzversicherung variieren je nach Tarif und Anbieter. Im Baukasten-Prinzip bieten viele Versicherungen einen Basisschutz zu günstigen Konditionen an. Dieser kann dann durch flexible Bausteine ergänzt werden.
Rechtsschutz: Minderjährige und erwachsene Kinder
Zu beachten sind auch etwaige Altersgrenzen. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich im Familientarif eingeschlossen. Erwachsene Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind unter Umständen ebenfalls noch eingeschlossen.
Meist gilt dies jedoch nur für unverheiratete junge Menschen, die noch keine dauerhafte Berufstätigkeit aufgenommen haben. In erster Linie betrifft dies also Studierende und Auszubildende.

Bei Ärger im Studium, beispielsweise bei Noten oder Studiengebühren, kann die Rechtsschutz eingreifen. Dann kann die studierende Person die Rechtsschutzversicherung der Eltern nutzen. Diese kommt dann für die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung auf.
Alle Kinder sind mitversicherte Kinder
Ebenfalls gut zu wissen: Nicht nur die leiblichen Kinder eines Versicherungsnehmers sind im Familientarif versorgt. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder sind mitversichert. Nur dann, solange sie im eigenen Haushalt leben, sowie Kinder des aktuellen Lebenspartners aus einer früheren Beziehung.

Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer lebt mit Frau und zwei Kindern zusammen. Er hat mit einer anderen Frau ein älteres gemeinsames Kind, das bei der Mutter lebt und ihn regelmässig trifft. Kommt dieses Kind nun mit dem Gesetz in Konflikt, gilt der Rechtsschutz auch für dieses Kind.
Einige Versicherungen decken sogar im gleichen Haushalt lebende Eltern des Versicherungsnehmers ab, zum Beispiel die Oma in der Einliegerwohnung. Da die konkreten Konditionen bei jeder Versicherung unterschiedlich sind, lohnt es sich immer, nachzufragen.
Keine Mitversicherung beim Verkehr
Der Rechtsschutz für die gesamte Familie besteht übrigens nur bei der Privatrechtsschutzversicherung. Für Verkehrsrechtsschutzversicherungen gilt er normalerweise nicht.

Dies bedeutet: Kauft sich der 20-jährige Sohn ein Auto, muss er für sich selbst eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen. Schliesslich gilt er inzwischen als erwachsener, eigenständiger Verkehrsteilnehmer.
Ebenfalls gut zu wissen: Privatrechtsschutzversicherung übernehmen in der Regel keine Kosten für Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern. Bricht innerhalb der Familie ein Konflikt aus, müssen die Beteiligten selbst für die Kosten aufkommen.