Ein Wiener liess sich eine neue ÖV-Karte zustellen und schickte aus Spass ein Katzenbild ein. Das Bild wurde tatsächlich angenommen und als Ticket gedruckt.
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Eine Katze sitzt im Freien. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wiener erlaubte sich einen Spass mit den Wiener Linien.
  • Er bestellte eine Jahreskarte und gab ein Katzenbild als Porträt an.
  • Wenige Tage später erhielt er dann auch tatsächlich seine Karte mit dem Katzenbild.
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Ein Wiener erhielt neulich Post, die wohl jeden zum Schmunzeln bringen würde. Paul K., 45 Jahre alt und kürzlich aus Deutschland nach Wien zurückgekehrt, hatte durch das Online-Portal der Wiener Linien eine Jahreskarte beantragt.

In einem experimentellen Anflug lud er anstelle eines Porträtfotos ein Bild mit einer Katze hoch und war erstaunt, als er einige Tage später seine gültige Jahreskarte samt dem Katzenbild im Postfach vorfand.

Offensichtlicher Mangel an Bildkontrollen

Die Karte war trotz des tierischen Motivs gültig und bezahlt, was die Frage aufwarf, warum dies überhaupt möglich war. Laut «Heute» scheint es, dass die Wiener Linien keine manuelle Kontrolle der Fotos ihrer jährlichen Kunden durchführen. Skeptiker würden argumentieren, dass es wichtig sein sollte, zumindest zu überprüfen, ob das hochgeladene Bild ein Mensch ist.

Hast du auch schon mal ein Tierbild für eine Öffi-Karte benutzt?

Ein Sprecher der Wiener Linien teilte gegenüber «Heute» mit, dass eine automatisierte Kontrolle der Fotos aus Datenschutzgründen nicht implementiert worden sei. Bei hohem Auslastungsvolumen – bis zu 50'000 Jahreskarten an einem Tag – sei eine manuelle Überprüfung kaum machbar.

Ausserdem seien bisher keine Kundendienstbeschwerden oder Kontrollprobleme wegen der Fotos eingegangen.

Verantwortung liegt beim Fahrgast

Trotzdem liegt die Verantwortung immer beim Fahrgast. Falls das Foto auf der Jahreskarte also als ungültig angesehen wird, müsste der Fahrgast einen Lichtbildausweis vorlegen können, um eine Strafe zu vermeiden.

Die Schlussfolgerung: Ob Katzenfoto oder nicht – der Pass bleibt so lange gültig, wie der Passinhaber sich ausweisen kann.

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