Tausende Schweizer Firmen von neuen EU-Sorgfaltspflichten betroffen
Neue EU-Richtlinie könnte Tausende Schweizer Unternehmen betreffen.
Die geplante neue EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten für Firmen hat für Hunderte Unternehmen in der Schweiz direkte und für mehrere Tausend weitere Unternehmen indirekte Auswirkungen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundes, deren Befunde am Freitag vom Bundesrat veröffentlicht worden sind.
In der Schweiz müssen nach dem Nein zur Konzernverantwortungsinitiative und mit Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags seit 2022 grosse Unternehmen über Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales, Arbeitnehmende, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über Massnahmen dagegen berichten. Besondere Pflichten gelten beim Thema Kinderarbeit und den sogenannten Konfliktmineralien.
Die EU will in einer geplanten Richtlinie nun noch weiter gehen. So soll diese künftig für alle Unternehmen ab bestimmten Grössen gelten. Zudem sieht die EU bei Verstössen eine zivilrechtliche Haftung mit Bussen und Schadenersatz sowie eine behördliche Aufsicht vor. Mitte Dezember erzielte die EU darüber eine Einigung.
Auswirkungen auf schweizerische Wirtschaft
Wegen der engen Verflechtungen der Schweiz und der EU werden dem Bericht zufolge sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von dieser neuen Regulierung betroffen sein. Mehrere tausend Unternehmen dürften indirekt damit zu tun bekommen, weil die Direktbetroffenen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen dürften. Weil die neue EU-Richtlinie aber noch nicht definitiv beschlossen ist, lassen sich deren Auswirkungen laut dem Bund auch noch nicht abschliessend beurteilen.
Der Bundesrat will erst abwarten, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen. Danach will die Regierung über das weitere Vorgehen entscheiden.
Kritik und Forderung nach schnellerem Handeln
Die Koalition für Konzernverantwortung, welche die erste Volksinitiative zum Thema lanciert hatte, geht das zu langsam. Sie kündigte bereits im November eine mögliche zweite nationale Initiative für einheitliche Regeln wie im Ausland an. Sie will Druck auf den Bundesrat machen und sicherstellen, dass das Thema nicht auf die lange Bank geschoben wird.
Zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen will das Justizdepartement das Schweizer Recht den internationalen Bestimmungen anpassen. Bis Mitte 2024 soll dazu eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.