In Neuenburg sollen Adoptiveltern 16 Wochen Ferien bekommen
Adoptioveltern bekommen im Kanton Neuenburg vielleicht schon bald vier Monate Ferien. Das Parlament hat eine entsprechende Motion angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuenburgs Parlament unterstützt einen 16-wöchigen Urlaub für Adoptiveltern.
- Die Bundesgesetzgebung mit 2 Wochen Ferien reiche nicht aus, so die Motionäre.
- Die SVP unterstützt längeren Adoptionsurlaub für bessere Bedingungen der Kinder.
Das Neuenburger Kantonsparlament hat am Mittwoch eine Motion der Grünen/POP-Fraktion angenommen, die einen 16-wöchigen Urlaub für Adoptiveltern fordert. Die Mehrheit des Rates war der Ansicht, dass die Bundesgesetzgebung, die seit Anfang Jahr zwei Wochen Urlaub vorsieht, nicht ausreicht.
Die Motionäre erinnerten daran, dass Staatsangestellte im Kanton Neuenburg bereits einen viermonatigen Adoptionsurlaub erhalten. Dieser wird zwischen den Elternteilen aufgeteilt und zu 100 Prozent aus der Staatskasse bezahlt.
Der Vorstoss der Fraktion der Grünen/POP (Partei der Arbeit) für einen 16-wöchigen Urlaub für alle Adoptiveltern wurde von der SVP unterstützt. «Es ist wichtig, günstige Bedingungen für alle Kinder zu schaffen», sagte SVP-Fraktionssprecher Daniel Berger.
Gleichstellung mit Mutterschaftsurlaub?
Die FDP-Sprecherin Armelle von Allmen-Benoit sagte, eine faktische Gleichstellung mit dem Mutterschaftsurlaub sei unangebracht. Bei letzterem seien die ersten acht Wochen dafür da, dass sich die Mutter, die in dieser Zeit mit einem Arbeitsverbot belegt sei, von der Schwangerschaft und der Geburt erholen könne.
Es sei weder administrativ noch finanziell sinnvoll, ein neues System einzuführen, gab die für den sozialen Zusammenhalt zuständige Staatsrätin Florence Nater (SP) zu bedenken. Sie schlug stattdessen vor, dass auf nationaler Ebene ein weiterer Schritt unternommen werden sollte.
Auf Bundesebene gibt es seit Anfang 2023 einen Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub: Wer ein Kind unter vier Jahren im Hinblick auf eine Adoption aufnimmt, erhält eine Verdienstausfallentschädigung, welche durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge finanziert wird. Diese Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens eines Elternteils, maximal aber 220 Franken pro Tag.
Der Adoptionsurlaub muss im Jahr nach der Aufnahme des Kindes genommen werden. Die Adoptiveltern können wählen, wer von beiden vom Urlaub profitieren soll. Sie haben auch die Möglichkeit, die bezahlten Taggelder untereinander zu teilen, ohne sie jedoch gleichzeitig beziehen zu können. Eltern, die das Kind ihres Ehe- oder Lebenspartners adoptieren, erhalten keinen bezahlten Urlaub.