Demo wegen Corona: Elf Verurteilungen nach Reichstagsprotesten
Ende August 2020 kam es zu Protesten in Berlin wegen des Umgangs der deutschen Politik mit Corona. Mehrere Demonstranten wurden nun zu Geldstrafen verurteilt.
Am 29. August 2020 demonstrierten Zehntausende im Berliner Regierungsviertel gegen die Corona-Politik der deutschen Bundesregierung. Einige Teilnehmer drangen dabei bis zum Reichstag vor und posierten öffentlichkeitswirksam auf dessen Treppen. Dieses Ereignis hat nun für elf Personen rechtliche Konsequenzen.
Der «Berliner Morgenpost» zufolge wurden die elf Beteiligten vier Jahre nach den Unruhen mit Geldstrafen belegt. Laut Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sind zehn dieser Urteile wegen Anklagen wie Landfriedensbruch oder Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen bereits rechtskräftig.
Viele Fälle bleiben ungeklärt
Trotzdem bleiben viele der insgesamt 320 von der Polizei eingeleiteten Verfahren ungeklärt. Nur in 81 Fällen konnten die Verdächtigen identifiziert werden und mehr als 60 Verfahren wurden eingestellt, da die Beweise nicht ausreichend waren.
Nur wenige Monate später, am 18. November 2020, kam es erneut zu Ausschreitungen und Zusammenstössen mit der Polizei. Rund 9000 Menschen protestierten gegen die Corona-Politik, während der Bundestag über neue Massnahmen in der Pandemie diskutierte.
Ermittlungen führen zu Geldstrafen
Die Polizei leitete umfangreiche Ermittlungen ein, die in den insgesamt 320 Verfahren resultierten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft konnte jedoch keine Angaben dazu machen, wie viele dieser Fälle sich auf den oft als «Sturm auf den Reichstag» bezeichneten Vorfall bezogen.
Nach Informationen des Sprechers wurden Geldstrafen zwischen 1000 und 4500 Euro (rund 949 bis 4270 Franken) verhängt. Die Anzahl der Tagessätze hängt von der Schwere des Vergehens ab und bestimmt die Anzahl der Tage, die jemand ins Gefängnis muss, wenn er die Geldstrafe nicht bezahlt. Bei der Berechnung der Geldstrafe ist auch das Einkommen des Betroffenen relevant.