BVG-Reform: Gewerkschafter stellt sich gegen SP

Antun Boskovic
Antun Boskovic

Zürich,

SP und Gewerkschaften lehnen die BVG-Reform ab. Gewerkschafter Christoph Lips wirft ihnen vor, dass sie «immer nur Nein» sagen, aber keine Lösungen bieten.

BVG-Reform
Am 22. September 2024 findet die Abstimmung zur BVG-Reform statt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 22. September über die BVG-Reform ab.
  • Im Gegensatz zu SP und Gewerkschaften begrüsst Gewerkschafter Christoph Lips die Vorlage.
  • Die Reform helfe Versicherten mit geringem Einkommen endlich.

In zweieinhalb Wochen stimmt das Schweizer Stimmvolk über die nächsten nationalen Vorlagen ab. Am 22. September wird über die Biodiversitätsinitiative und über die BVG-Reform entschieden.

Zur Letzteren sagen SP und Gewerkschaften Nein. «Mehr bezahlen für weniger Rente», steht auf den Werbeplakaten für ein Nein zur BVG-Reform der Gewerkschaften. Diese Haltung sorgt ausgerechnet bei einem Gewerkschafter für Unverständnis.

Christoph Lips, ehemaliger Zürcher Regionalsekretär der Gewerkschaft VPOD, ist vom Gegenteil überzeugt, wie er dem «Tagesanzeiger» erklärt: Die Reform werde «das zukünftige Renteneinkommen aus Pensionskassen für Zehntausende Versicherte mit kleinem und mittlerem Einkommen deutlich verbessern».

Mit diesem Argument steht er mit bürgerlichen Befürwortern und dem Frauendachverband Alliance F auf einer Linie. In einem Newsletter führe Lips weiter aus, weshalb er die Vorlage unterstützt.

Gewerkschaften hätten mitgeholfen, Umwandlungssätze herunterzuschrauben

Viele Verantwortliche der Gewerkschaften hätten in massgebenden Pensionskassen mitgeholfen, die für die Rentenhöhe entscheidenden Umwandlungssätze «in teilweise völlig übertriebenem Mass herunterzuschrauben». Nun würden diese eine Reform ablehnen, welche für eine Rentenerhöhung sorgen würde.

An einer öffentlichen Podiumsdiskussion in Zürich richtete Lips seine Kritik vor kurzem an SP-Co-Präsident Cédric Wermuth und die stellvertretende Sekretariatsleiterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Gabriela Medici: «Ihr sagt immer nur Nein zu dieser Reform, aber sagt nicht, wie ihr das Problem denn sonst lösen wollt.»

Laut Lips würde die BVG-Reform die «ungerechte Umverteilung von unten nach oben in den Pensionskassen» stoppen. Während SP und Gewerkschaften überzeugt sind, dass Geringverdiener über die höheren Lohnbeiträge einen hohen Preis für nur kleine Rentenverbesserungen bezahlen müssten.

Befürwortest du die BVG-Reform?

Im besten Fall würde die höhere Rente den Anspruch auf Ergänzungsleistungen reduzieren. Viele Versicherte müssten demnach sogar Einbussen bei den Renten hinnehmen. Lips sieht das anders: Die BVG-Reform bringe Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen eine Verbesserung.

Nachbesserung auch bei Ja zu BVG-Reform nötig

Zudem würden Erwerbstätige mit Jahreseinkommen bis 65’000 Franken unmittelbar von der Reform profitieren. Dank der monatlichen Rentenzuschläge von maximal 200 Franken würde es Rentenerhöhungen geben, die teils weit über eine 13. AHV-Rente hinausgehen würden.

Dennoch gibt auch Lips zu, dass die Vorlage Lücken habe: Bei Einkommen zwischen 65’000 und 88’200 Franken könnten die Zuschläge die Rentenkürzung nicht auffangen. Da müsste das Parlament bei einem Ja zur Reform sofort nachbessern.

Bei einer Ablehnung der Vorlage würde es laut dem Gewerkschafter 15 Jahre dauern, bis wieder eine Reform zustande käme. Und das könne man Erwerbstätigen mit geringem Einkommen, die heute in der zweiten Säule ungenügend versichert seien, nicht zumuten.

Kommentare

User #2906 (nicht angemeldet)

BVG: SP und Gewerkschaften sind der Meinung, Geringverdiener müssten über die höheren Lohnbeiträge einen zu hohen Preis für nur minime Rentenverbesserungen bezahlen. Bestenfalls reduziere eine leicht höhere nur den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ein beträchtlicher Teil der Versicherten müsse sogar Renteneinbussen hinnehmen. Deshalb das NEIN zur sog. «Rentenreform».

User #6070 (nicht angemeldet)

Niemand hinterfragt den Verwaltungsansatz. Hier findet keine Kürzung statt, umgerechnet sind das Fr. 1940.—, welche dem Versicherten gestohlen werden.

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