Rechtsschutz: Darf der Vermieter nachträglich Haustiere verbieten?
Der Vermieter verbietet das Büsi, obwohl Haustiere gemäss Mietvertrag erlaubt sind. Was jetzt wirklich gilt, erklärt Rechtsanwältin Alina Murano.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich.
- Der Vermieter entscheidet jedoch nachträglich, dass Haustiere nicht erlaubt sind.
- Wer hat den nun recht? Die Rechtsanwältin Alina Murano klärt auf.
Du bist frisch in eine neue Wohnung gezogen und bringst deine zwei Katzen mit. Kurz nach dem Einzug teilt dir der Vermieter mit: Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.
Verwirrt schaust du im Mietvertrag nach – dort steht klipp und klar, dass Haustiere erlaubt sind. Was gilt nun?
Was tun, wenn nichts im Mietvertrag steht?
In vielen Fällen ist das Thema Haustiere im Mietvertrag nicht explizit geregelt. Falls der Mietvertrag keine Regelung dazu enthält, gelten grundsätzlich alle Haustiere als erlaubt. Ausnahmen bilden Haustiere, die andere Mieter erheblich stören könnten, wie beispielsweise ein lauter Papagei. In solchen Fällen kann der Vermieter berechtigt sein, Haustiere zu verbieten.
Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters?
Häufig findet sich im Mietvertrag jedoch die Klausel, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind. Wichtig zu wissen: Kleintiere wie Hamster, Fische oder auch nicht-freilaufende Katzen sind von dieser Regelung in der Regel ausgenommen. Das bedeutet, dass du solche Tiere auch ohne Zustimmung des Vermieters halten darfst.
Freigängerkatzen: Hier ist Zustimmung erforderlich
Bei Katzen muss zwischen Wohnungskatzen und Freigängern unterschieden werden. Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden, gelten in der Regel ebenfalls als Kleintiere und können ohne besondere Erlaubnis gehalten werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn deine Katzen Freigänger sind.
Was gilt, wenn Haustiere im Mietvertrag erlaubt sind?
Im beschriebenen Fall hast du einen klaren Vorteil: Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich. Sollte der Vermieter nachträglich seine Meinung ändern und dir mitteilen, dass Katzen doch nicht erlaubt sind, gilt das, was im Mietvertrag steht. Die Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang, und der Vermieter kann dies nicht einfach einseitig ändern.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.