Rechtsschutz: Darf der Vermieter nachträglich Haustiere verbieten?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Der Vermieter verbietet das Büsi, obwohl Haustiere gemäss Mietvertrag erlaubt sind. Was jetzt wirklich gilt, erklärt Rechtsanwältin Alina Murano.

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Katzen oder Hunde zählen in der Schweiz zu den beliebtesten Haustieren. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich.
  • Der Vermieter entscheidet jedoch nachträglich, dass Haustiere nicht erlaubt sind.
  • Wer hat den nun recht? Die Rechtsanwältin Alina Murano klärt auf.

Du bist frisch in eine neue Wohnung gezogen und bringst deine zwei Katzen mit. Kurz nach dem Einzug teilt dir der Vermieter mit: Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.

Verwirrt schaust du im Mietvertrag nach – dort steht klipp und klar, dass Haustiere erlaubt sind. Was gilt nun?

Musstest du wegen deines Haustieres schon mal umziehen?

Was tun, wenn nichts im Mietvertrag steht?

In vielen Fällen ist das Thema Haustiere im Mietvertrag nicht explizit geregelt. Falls der Mietvertrag keine Regelung dazu enthält, gelten grundsätzlich alle Haustiere als erlaubt. Ausnahmen bilden Haustiere, die andere Mieter erheblich stören könnten, wie beispielsweise ein lauter Papagei. In solchen Fällen kann der Vermieter berechtigt sein, Haustiere zu verbieten.

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Alina Murano von Emilia Rechtsschutz beantwortet auf Social-Media Fragen aus der Community. - zVg

Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters?

Häufig findet sich im Mietvertrag jedoch die Klausel, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind. Wichtig zu wissen: Kleintiere wie Hamster, Fische oder auch nicht-freilaufende Katzen sind von dieser Regelung in der Regel ausgenommen. Das bedeutet, dass du solche Tiere auch ohne Zustimmung des Vermieters halten darfst.

Freigängerkatzen: Hier ist Zustimmung erforderlich

Bei Katzen muss zwischen Wohnungskatzen und Freigängern unterschieden werden. Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden, gelten in der Regel ebenfalls als Kleintiere und können ohne besondere Erlaubnis gehalten werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn deine Katzen Freigänger sind.

Katzen
Katzen können drinnen in der Wohnung gehalten werden oder aber auch Freilauf erhalten. - Depositphotos

Was gilt, wenn Haustiere im Mietvertrag erlaubt sind?

Im beschriebenen Fall hast du einen klaren Vorteil: Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich. Sollte der Vermieter nachträglich seine Meinung ändern und dir mitteilen, dass Katzen doch nicht erlaubt sind, gilt das, was im Mietvertrag steht. Die Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang, und der Vermieter kann dies nicht einfach einseitig ändern.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #1943 (nicht angemeldet)

Ich habe eine Stubenfliege. Mathilde heisst sie.

User #4098 (nicht angemeldet)

wo gibt es Vermieter die Katzen vermieten? Ein kleiner Fehler und schwupps hat es einen anderen Sinn

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