Rechtsschutz: So vermeiden Sie Streit beim Umzug

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Im Herbst heisst es für viele Personen: Umziehen ist angesagt. Alina Murano beantwortet die häufigsten Rechtsfragen zum Thema Rechtsschutz und Umzug.

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Ein Umzug in eine neue Wohnung ist meist mit viel Freude verbunden – kann jedoch auch stressig sein. - pexels

Es wird Herbst und damit «Zügel-Zeit». Doch ein Umzug kann für viele eine stressige Angelegenheit sein. Schnell entstehen Konflikte mit den Vermietenden, dem Zügelunternehmen oder den neuen Bewohnenden der Wohnung.

Eine gute Vorbereitung, Rechtsschutz und die Kenntnis der gängigsten Rechtsfragen helfen, viele dieser Probleme zu vermeiden. Die Rechtsanwältin Alina Murano beantwortet einige der häufigsten Rechtsfragen.

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Damit der Umzug nicht zum Desaster wird, gilt es einiges zu beachten. - pexels

Haftung bei Beschädigung der Möbel durch das Zügelunternehmen

Wer haftet, wenn Möbel oder andere Gegenstände während des Umzugs beschädigt werden? Grundsätzlich haftet das Zügelunternehmen, wobei einiges zu beachten ist. Unter anderem schliessen viele Zügelunternehmen in ihren AGB die Haftung für versehentliche Beschädigungen oft aus. Das gilt auch ohne Rechtsschutz.

Ein weitergehender Ausschluss der groben Fahrlässigkeit oder rechtswidrigen Absicht sind laut Gesetz nicht zulässig. Für allfällige Streitigkeiten empfiehlt es sich, die Ware zu fotografieren und nach dem Umzug zu kontrollieren.

Wurden bei Ihnen schon Mal Möbel beim Umzug beschädigt?

Schäden am Mietobjekt ohne Rechtsschutz?

Während der Mietdauer entstandene Schäden sind, grundsätzlich von den Mietenden zu tragen, wobei nicht alle Abnutzungserscheinungen übernommen werden müssen. Die Vermietenden sind für Schäden zuständig, die durch normale Nutzung entstehen, wie zum Beispiel vergilbte Wände oder sachgerecht verschlossene Dübellöcher.

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Auch beim Umzug kann ein Rechtsschutz helfen. - pexels

Schäden, die schon bei Mietbeginn bestanden und im Abnahmeprotokoll vermerkt sind, sind ebenfalls von den Vermietenden zu tragen. Ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Mietbeginn und -ende klärt den Wohnungszustand und verhindert spätere Streitigkeiten.

Kündigungsfristen und -termine?

Für die Kündigung von Wohnräumen müssen Sie eine Frist von mindestens 3 Monaten einhalten. Im Mietvertrag können längere, jedoch keine kürzeren Fristen festgelegt werden.

Fehlen Angaben zur Kündigungsfrist im Vertrag, gelten die gesetzlichen 3 Monate sowie die ortsüblichen Kündigungstermine. Ein genauer Blick in Ihren Mietvertrag informiert Sie über alle relevanten Bedingungen.

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Der Vertrag macht ab, welche Bestimmungen herrschen. Das gilt für den Rechtsschutz ebenso wie für das Mietverhältnis. - pexels

Rückgabe des Mietzinsdepots

Das Mietzinsdepot (oft auch «Kaution» genannt) sollte nach Beendigung des Mietverhältnisses und Übergabe der Wohnung an die Mietenden zurückerstattet werden. Abzüge sind nur zulässig, wenn ausstehende Forderungen oder Schäden beglichen werden müssen.

Liegen keine Schäden vor, dann müssen die Vermietenden das Depot inklusive Zinsen freigeben. Verweigert die Vermieterschaft die Auszahlung des Mietzinsdepots, kann ein Jahr nach Auszug das Geld direkt bei der Bank einverlangt werden. Sofern die Vermieterschaft keine rechtlichen Schritte gegen die Mietenden eingeleitet hat, ist die Bank verpflichtet, das Geld auszuzahlen.

Ein Umzug kann herausfordernd sein, aber durch gute Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich viele Konflikte vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Konflikten kann es zudem ratsam sein, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Auch hier kann ein Rechtsschutz von Vorteil sein.

Kommentare

User #8499 (nicht angemeldet)

So vermeiden Sie Streit beim Umzug wir streiten uns immer, weil wir so lange am Strassenrand stehen müssen, bis endlich der Umzug kommt also wir beide streiten uns immer beim Fastnachtsumzug beim Mai Umzug gehen wir immer getrennt, dann gibt's keinen Streit ... Obwohl wir beide den Mai Umzug lieben, schon wegen vielen Blumen

User #3230 (nicht angemeldet)

Ja, wieso nicht gleich einen Anwalt engagieren und vor Gericht gehen?

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