Rechtsschutz: So vermeiden Sie Streit beim Umzug
Im Herbst heisst es für viele Personen: Umziehen ist angesagt. Alina Murano beantwortet die häufigsten Rechtsfragen zum Thema Rechtsschutz und Umzug.
Es wird Herbst und damit «Zügel-Zeit». Doch ein Umzug kann für viele eine stressige Angelegenheit sein. Schnell entstehen Konflikte mit den Vermietenden, dem Zügelunternehmen oder den neuen Bewohnenden der Wohnung.
Eine gute Vorbereitung, Rechtsschutz und die Kenntnis der gängigsten Rechtsfragen helfen, viele dieser Probleme zu vermeiden. Die Rechtsanwältin Alina Murano beantwortet einige der häufigsten Rechtsfragen.
Haftung bei Beschädigung der Möbel durch das Zügelunternehmen
Wer haftet, wenn Möbel oder andere Gegenstände während des Umzugs beschädigt werden? Grundsätzlich haftet das Zügelunternehmen, wobei einiges zu beachten ist. Unter anderem schliessen viele Zügelunternehmen in ihren AGB die Haftung für versehentliche Beschädigungen oft aus. Das gilt auch ohne Rechtsschutz.
Ein weitergehender Ausschluss der groben Fahrlässigkeit oder rechtswidrigen Absicht sind laut Gesetz nicht zulässig. Für allfällige Streitigkeiten empfiehlt es sich, die Ware zu fotografieren und nach dem Umzug zu kontrollieren.
Schäden am Mietobjekt ohne Rechtsschutz?
Während der Mietdauer entstandene Schäden sind, grundsätzlich von den Mietenden zu tragen, wobei nicht alle Abnutzungserscheinungen übernommen werden müssen. Die Vermietenden sind für Schäden zuständig, die durch normale Nutzung entstehen, wie zum Beispiel vergilbte Wände oder sachgerecht verschlossene Dübellöcher.
Schäden, die schon bei Mietbeginn bestanden und im Abnahmeprotokoll vermerkt sind, sind ebenfalls von den Vermietenden zu tragen. Ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Mietbeginn und -ende klärt den Wohnungszustand und verhindert spätere Streitigkeiten.
Kündigungsfristen und -termine?
Für die Kündigung von Wohnräumen müssen Sie eine Frist von mindestens 3 Monaten einhalten. Im Mietvertrag können längere, jedoch keine kürzeren Fristen festgelegt werden.
Fehlen Angaben zur Kündigungsfrist im Vertrag, gelten die gesetzlichen 3 Monate sowie die ortsüblichen Kündigungstermine. Ein genauer Blick in Ihren Mietvertrag informiert Sie über alle relevanten Bedingungen.
Rückgabe des Mietzinsdepots
Das Mietzinsdepot (oft auch «Kaution» genannt) sollte nach Beendigung des Mietverhältnisses und Übergabe der Wohnung an die Mietenden zurückerstattet werden. Abzüge sind nur zulässig, wenn ausstehende Forderungen oder Schäden beglichen werden müssen.
Liegen keine Schäden vor, dann müssen die Vermietenden das Depot inklusive Zinsen freigeben. Verweigert die Vermieterschaft die Auszahlung des Mietzinsdepots, kann ein Jahr nach Auszug das Geld direkt bei der Bank einverlangt werden. Sofern die Vermieterschaft keine rechtlichen Schritte gegen die Mietenden eingeleitet hat, ist die Bank verpflichtet, das Geld auszuzahlen.
Ein Umzug kann herausfordernd sein, aber durch gute Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich viele Konflikte vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Konflikten kann es zudem ratsam sein, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Auch hier kann ein Rechtsschutz von Vorteil sein.